Begriffe aus dem Natur- und Landschaftsschutz
NSG: Ein Naturschutzgebiet ist ein streng geschütztes Gebiet… auf Grundlage von Gesetzen. Umgangssprachlich bezeichnet der Begriff Naturschutzgebiet darüber hinaus alle Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz.
Beispiel Stadtgebiet Rüthen:
Aschenhütte und Bachsysteme der Romecke/ Drewer Steinbrüche/ Eringerfelder Wald-Süd/ Hengelsbach/ Höhle am Kattenstein/ Kalkmagerrasen bei Rüthen-Meiste/ Lörmecketal/ Möhnesee/ Talsystem der Pöppelsche mit Hoinkhauser Bach
FFH: Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union, die 1992 beschlossen wurde. Eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein (europaweit) zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.
FFH leitet sich ab von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum).
LSG: Ein Landschaftsschutzgebiet ist ein unter gewissem Naturschutz stehendes Areal
Als Natura 2000 (lt. Wikipedia) wird ein länderübergreifendes Schutzgebietssystem innerhalb der Europäischen Union bezeichnet. Es umfasst die Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von 1992 und die Schutzgebiete gemäß der Vogelschutzrichtlinie von 1979. Natura 2000-Gebiete sind demnach Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Gebiete) bzw. besondere Schutzgebiete der Europäischen Union, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgewiesen haben.
GGB-Gebiete: Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2004 Verabschiedung der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung:
Auszug:
Code des GGB = Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung
DE4515304 Möhne Mittellauf * 116 ha
DE4516301 Lörmecketal 88 ha
DE4516302 Möhne Oberlauf 82 ha
DE4516303 Höhle am Kattenstein 0,01 ha
Link zu Natura 2000 unter Waldwissen: www.waldwissen.net/dossier/fva_dossier_natura2000_DE
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