In Warstein und Kallenhardt gräbt die Steinindustrie bis ins Grundwasser. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Verunreinigungen direkt ins Grundwasser einzubringen. Durch die Sprengerschütterungen werden möglicherweise die unterirdischen Fließwege des Grundwassers verändert und können die Grundwasserquellen zum Versiegen bringen (wie bereits bei Hillenberg 1 in Warstein). Was bedeutet dies und welche Folgen hat es für die Bewohner im Kreis Soest und speziell die Warsteiner und Kallenhardter Anwohner?
Versiegt eine Trinkwasserquelle, muss das Wasser aus anderen Quellen (z. B. der Ruhr) gewonnen, aufbereitet und gepumpt werden, d. h. der Wasserpreis für alle steigt. Denn es müssen neue Leitungen, Filter, Pumpen etc. gebaut werden. Dies wäre für das gesamte Gebiet ein hoher zweistelliger Millionenbetrag. Zudem verschlechtert sich die Qualität des Trinkwassers, aktuell ist unser Warsteiner und Kallenhardter Trinkwasser frei von Medikamentenrückständen und Mikroplastik. Wir bekämen also schlechtere Qualität zu höherem Preis.
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Wenn es nach dem Willen der Landesregierung geht, soll in Zukunft auch in Wasserschutzgebieten Festgestein und Kies abgegraben werden können. Der Landtag steht kurz davor, ein neues Landeswassergesetz zu verabschieden, in dem der § 35 (2) gestrichen werden soll, der vorsah, dass Bodenschatzgewinnung in Wasserschutzgebieten nicht erlaubt ist. Diese Streichung erfolgt auf Betreiben der Kies-Sand-Steine-Lobby, …
Wie?Einfach eine Mail oder einen Brief an die Mitglieder des Umweltausschusses des Landtages NRW schreiben. Wir haben ein wenig Zeit gewonnen, eigentlich sollte noch im Februar über die Änderung des Landeswassergesetzes entschieden werden, unter anderem soll das Abgrabungsverbot in Wasserschutzgebieten abgeschafft werden (§35 Absatz 2, LWG). Dieser Punkt ist jetzt von der Tagesordnung genommen worden …
Der Trinkwasserschutz im NRW Landeswassergesetz soll aufgeweicht werden. Der bisherige Schutz des Trinkwassers per Gesetz, also der Vorrang der Trinkwassergewinnung vor Rohstoffabbau im Trinkwassergewinnungsgebiet, soll abgeschafft werden. Damit gelten die beiden Ansprüche „Trinkwassergewinnung“ und „Rohstoffabbau“ als gleichwertig. Eine Einzelfallentscheidung, was in einem Bereich geschieht, soll durch eine noch zu schaffende Verordnung geregelt werden. Der gesetzliche …