Landeswassergesetz – Trinkwassergewinnung in schwierigem Umfeld aufgezeigt

Hans Christian Markert (Sprecher  für Umwelt-, Verbraucher- und Anti-Atompolitik) und unsere heimische Landtagsabgeordnete Dagmar Hanses informierten sich über die aktuelle Situation der Trinkwasserversorgung. Sie folgten unserer persönlichen Einladung anlässlich unseres Besuches im Landtag vom 22. Feb. Die BUNG OG Lörmecketal und die Initiative Trinkwasser e.V. begrüßen das neue Landeswassergesetz. Allerdings wird in der aktuellen Novelle der „§35 Wasserschutzgebiete“ durch den veränderten „§125 Überleitung“ der Schutz des Trinkwassers für unseren Raum wieder annulliert. Der Wortlaut des passgenauen §‘n 125 Satz 6:
(6) § 35 Absatz 2 gilt nicht für die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen im Sinne von § 35 Absatz 2 Satz 1 in Bereichen, die vor dem … [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes] nach den Bestimmungen des Raumordnungsrechts auf Ebene der Regionalplanung als Vorranggebiete für die Sicherung und den oberirdischen Abbau von oberflächennaher Bodenschätzen mit der Wirkung von Eignungsgebieten festgelegt worden sind. § 35 Absatz 2 gilt nicht für Abgrabungen im Sinne von § 35 Absatz 2 Satz 1, die vor dem … [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes] zugelassen worden sind
Mit anderen Worten, der Wasserschutz wird durch die neue Formulierung ausgehöhlt. Aus diesem Grund bringen wir uns hier ein.

 

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Start bei Plückers Hoff

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Alfons Knop, Hans Christian Markert und Dagmar Hanses

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Grünes Klassenzimmer in Kallenhardt

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